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Der
Schutzhund
Als Such- und
Schutzhunde werden bei uns hauptsächlich die folgenden
Rassen eingesetzt:
Sie werden in
folgenden Disziplinen ausgebildet:
- Schutzdienst
Die Ausbildung im Schutzdienst stützt sich auf
die Prüfungsordnung der zivilen
Schutzhundeausbildung, ist jedoch für die
Polizeiarbeit leichten Änderungen unterworfen.
Der ausgebildete Hund muss den Hundeführer bei
einem Angriff sofort verteidigen ("Führerverteidigung"),
wobei er den Angreifer kräftig zu fassen und
erst loszulassen hat, wenn dieser den Angriff
aufgibt und stillsteht (bzw. wenn der
Hundeführer dies kommandiert). Danach muss der
Hund den Angreifer aufmerksam bewachen, bis
dieser gesichert ist.
- Fährten
Der Hund muss in der Lage sein,
die Fährte einer Person über längere Distanz
und auch bei schwierigen Bedingungen zu verfolgen.
Dabei muss er ausschliesslich seine Nase benutzen
(ein Hund besitzt ca. 250 Millionen Riechzellen,
wir Menschen nur gerade deren 5 Millionen).
Trifft er auf der Fährte auf Gegenstände des
Fährtenlegers (der flüchtigen Person also), hat
er diese entweder zu apportieren (aufzunehmen und
dem Hundeführer zu bringen) oder zu verweisen (sich
davor hinzulegen). Welche Variante der jeweilige
Hund lernt, ist die Entscheidung des
Hundeführers. Der Hund ist bei der
Fährtenarbeit über eine 6 Meter langen
Fährtenleine mit dem Hundeführer verbunden.
- Sachenrevier
/ Wegrandsuche
Dabei muss der Hund einen
Geländeabschnitt systematisch nach Gegenständen
absuchen, wobei er keiner Fährte folgen darf.
Findet er einen Gegenstand, muss er diesen
wiederum entweder apportieren oder verweisen. Der
Hund ist dabei nicht angeleint und wird vom
Hundeführer mit kurzen Richtungsangaben gelenkt.
- Personenrevier
Diese Arbeit ist besonders dann
gefragt, wenn ein Täter zum Beispiel in einen
Wald geflüchtet ist bzw. in einem bestimmten
Gebiet vermutet wird. Der Hundeführer begibt
sich dann mit dem Hund an den Rand des fraglichen
Gebietes und schickt den Hund in geraden
Schlägen in das Gebiet hinein. Dieser muss dann
den Täter suchen, wobei er ebenfalls keiner
Fährte folgen soll. Findet er diesen, setzt er
sich vor ihn hin und verbellt ihn. Danach begibt
sich der Hundeführer zum Hund, leint diesen an
und befiehlt dem Täter, sein Versteck zu
verlassen. Unternimmt der Täter einen
Fluchtversuch oder greift er Hund oder
Hundeführer an, hat er diesen zu stellen (siehe
"Schutzdienst"). Eine besondere Art des
Personenreviers ist das Gebäuderevier. Hier wird
der Hund in ein Gebäude geschickt, in welchem
eine Person (z. Bsp. ein Einbrecher) vermutet
wird. Der Hund hat dann wie auch im Wald die
Aufgabe, den Täter zu suchen, ihn zu stellen und
einen allfälligen Angriffs- oder Fluchtversuch
sofort zu vereiteln.
- Unterordnung
Praktisch jeder Diensthund,
egal welcher Fachrichtung, muss diese
Prüfungsdisziplin beherrschen. "Unterordnung"
ist dabei nicht weniger als die Grundlage einer
jeden Arbeit mit dem Hund, denn nur wenn der Hund
sich auf seinen Hundeführer konzentriert und
seine Kommandos zuverlässig befolgt, kann mit
ihm gearbeitet werden. Grob umschrieben lernt der
Hund dabei folgendes:
- Leinenführigkeit
- Frei folgen
- Herkommen
- Schussreaktion
- Setzen, legen
- Lautgeben
- Apportieren
- Hochsprung
- Frei Ablegen.
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